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Das Geschäftsmodell von Meta steht in den USA vor Gericht

Das Geschäftsmodell von Meta steht in den USA vor Gericht
Ich würde hier nicht auf Meta wetten.

Der Oakland-Prozess könnte spannend werden, nicht nur, weil potentiell riesige Strafen von bis zu 1,4 Billionen Dollar im Raum stehen.

Anfang August hat ein Gericht in New Mexico den Meta-Konzern zu 942 Millionen Dollar verurteilt. Interessant, dass das Gericht dem Konzern auch vorgeschrieben hat, wie die App zu funktionieren hat: z.B. keine Push-Nachrichten an Jugendliche zwischen 22-7 Uhr und höchstens 90 Stunden Nutzungszeit pro Monat.

Es ist aus europäischer Sicht etwas ungewöhnlich, dass ein Gericht einer Plattform ihr Design diktiert. Das Ziel ist klar: Junge Menschen brauchen Schutz vor süchtigmachenden digitalen Diensten. In dem Prozess in Oakland klagen jetzt 29 Staaten gemeinsam.

Spannend ist der Weg dorthin. Jahrzehntelang schützte Meta die sogenannte „Section 230“ aus dem Jahre 1996. Plattformen haften demnach nicht für das, was ihre Nutzende posten. Für die Inhalte auf Insta & Co. konnten sich die Plattformen erstmal haftungsrechtlich freizeichnen - man stelle ja nur eine neutrale Plattform bereit. Mit dieser Argumentation ließ sich fast jede Klage früh beenden. Man musste nicht mal interne Unterlagen offenlegen, die dokumentierten, dass man sich all dessen bewusst war.

Neu ist die Strategie der Kläger: Sie streiten nicht mehr über einzelne Beiträge, sondern über die Bauweise und über schädliche Mechanismen wie das endlose Scrollen oder Benachrichtigungen im Minutentakt.

Das erinnert an die "Big Tobacco"-Verfahren


Das sind bewusste Designentscheidungen eines Unternehmens. Und für die Konstruktion eines Produkts haftet der Hersteller. Ein Berufungsgericht hat dieser Logik gerade recht gegeben. Damit schützt „Section 230“ Tech-Konzerne nicht mehr pauschal vor Haftungsprozessen. Die Gerichte zwingen sie nun zur Verantwortung für die gesellschaftlichen Folgen. Das erinnert an die „Big Tobacco“-Verfahren gegen die Tabakindustrie vor einer Generation. Und sie werden hoffentlich einen ähnlichen Ausgang haben.

In der EU waren wir früher dran, als wir Gesetze wie den Digital Services Act beschlossen haben. Diese werden mal mehr mal weniger engagiert durchgesetzt, und es dauert alles lange. Seit diesem Jahr geht die EU-Kommission nun gegen Meta und TikTok wegen ähnlicher Vorwürfe vor.

Der DSA nimmt Plattformen wie Hersteller in die Pflicht, für ihr Produkt und seine Auswirkungen auf Nutzenden und Gesellschaft geradezustehen. Bis zu 6% des globalen Umsatzes stehen hier als Höchststrafe im Gesetz. In der Praxis wird das aber leider bei Weitem nicht ausgereizt, auch um Donald Trump zu besänftigen.

Eine Frage ist aber immer noch ungeklärt: Wie prüft man das Alter von Millionen Menschen, ohne am Ende eine Ausweispflicht im Internet einzuführen?

Für mich ist klar: Die Antwort auf ein schädliches Produkt darf keine Ausweispflicht fürs Netz werden.

Etwas ausführlicher habe ich das im Interview mit jetzt.at eingeordnet. Hier geht es zum Podcast.

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