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Pressefreiheit entscheidet sich in der Regulierung von Big Tech

Pressefreiheit entscheidet sich in der Regulierung von Big Tech
CC-BY 2.0 Stefanie Eisenschenk

Deutsche Medienhäuser setzen im September mit der Initiative „Demokratie braucht viele Stimmen“ ein Zeichen für professionellen Journalismus, Meinungsvielfalt und eine informierte demokratische Öffentlichkeit.

Die Initiative trifft auf eine politische Lage, in der die stärkste Oppositionspartei im Bundestag die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert und Journalist:innen regelmäßig als Gegner:innen markiert. Die AfD erreicht ihr Publikum dabei vor allem über TikTok, Instagram und YouTube. Sie bespielt die algorithmische Logik dieser Plattformen erfolgreicher als alle anderen Parteien. Dabei wird sie, wie im Falle von X, auch ideologisch von Plattformbetreibern unterstützt.

Angesichts dieser Entwicklungen rückt neben der klassischen Frage, ob Medien frei berichten können, eine zweite ins Zentrum: Erreichen journalistische Inhalte ihr Publikum überhaupt noch? Wer über Pressefreiheit im digitalen Raum spricht, muss deshalb auch über die Macht weniger Plattform-Konzerne und ihre dringend notwendige Regulierung sprechen.

1. Der digitale Vertrieb ist Teil der Pressefreiheit.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 entschieden, dass auch die Zustellung von Presseerzeugnissen in den Schutzbereich von Artikel 5 des Grundgesetzes fällt. Damals ging es um Botinnen und Boten. Die Begründung gilt aber im digitalen Raum unverändert: Ein Medium, das recherchieren und veröffentlichen darf, sein Produkt aber nicht zu den Menschen bringt, ist praktisch nicht frei.

Die Zustellung übernehmen heute algorithmische Empfehlungssysteme von X, Google, Meta, ByteDance und OpenAI. Der grundrechtlich geschützte Teil der Verbreitung liegt damit bei profitorientierten Unternehmen, die keiner publizistischen Verantwortung unterliegen. Die Regeln dafür werden in Produktabteilungen geschrieben und gelten sofort, ohne Anhörung und ohne Übergangsfrist.

Das Medienrecht hat diese Verschiebung bisher nicht nachvollzogen. Es kontrolliert weiterhin die Konzentration auf der Anbieterseite und lässt die Konzentration bei der Verteilung bisher weitgehend unbeachtet.

2. Private Regeln bestimmen öffentliche Sichtbarkeit.

Ein Beitrag muss nicht entfernt werden, um sein Publikum zu verlieren. Es reicht, wenn er nicht mehr empfohlen und anderen nicht mehr angezeigt wird. Wie weit das gehen kann, hat Facebook mehrfach vorgeführt. Nachdem der Konzern seine Videoreichweiten jahrelang zu hoch ausgewiesen hatte, bauten ganze Redaktionen ihre Produktion auf Video um und entließen Textjournalist:innen. Anfang 2018 stellte Facebook den News Feed dann so um, dass Beiträge von Medien und Marken systematisch hinter private Inhalte zurückfielen. Für Verlage, die ihr Publikum dort aufgebaut hatten, brach die Reichweite binnen Wochen weg. Viele Medien wie BuzzFeed begannen mit Entlassungen.

Meta hat 2024 nachgelegt und begonnen, politische Inhalte auf Instagram standardmäßig nicht mehr an Menschen auszuspielen, die dem Account nicht folgen. Die Beiträge blieben zwar abrufbar, verschwanden aber aus algorithmischen Empfehlungen und dem „Explore“-Bereich – dort, wo Reichweite entsteht und man neue Zielgruppen erreicht.

Seit Elon Musk Twitter übernommen und zu X umgebaut hat, gilt dort Ähnliches. Der Algorithmus bevorzugt Inhalte vom rechten Rand und hält Beiträge von Nachrichtenorganisationen klein. Unsere eigene Analyse von Bundesministerien auf X zeigt, wie wenig institutionelle Kommunikation dort noch ankommt: Das Gesundheitsministerium erreichte im Februar 2026 im Schnitt nicht einmal 1,2 Prozent seiner rund 330.000 Follower:innen. Reichweite entstand vor allem bei den Themen Abschiebung, Kriminalität und Sport.

Gegen eine Sperrung oder Löschung kann eine Redaktion vorgehen. Es gibt eine Anlaufstelle, an die sie ihre Beschwerde richten kann, und man erhält eine Begründung. Mit etwas Glück erhält man nach einiger Zeit auf Grundlage der DSA-Rechte die Rückmeldung, dass eine Sperrung unrechtmäßig war. Seit August 2025 gilt zusätzlich Artikel 18 des European Media Freedom Act. Sehr große Plattformen müssen Medien vorab informieren, bevor sie deren Inhalte entfernen oder wegen Verstößen gegen ihre Geschäftsbedingungen beschränken, den Grund nennen und 24 Stunden Reaktionszeit lassen. Auch diese einzige eigens für journalistische Medien geschriebene europäische Regel setzt am Löschen an und lässt alltägliches algorithmisches Ranking außen vor. 

Gegen eine geänderte Gewichtung im Empfehlungssystem gibt es weder eine Begründung noch einen konkreten Adressat, bei dem man nachzufragen könnte. Sichtbar wird sie als fallende Kurve im Analysetool. Ob das auf die Nachrichtenlage, die Überschrift oder eine Produktentscheidung zurückgeht, lässt sich von außen nur mutmaßen.

Ein Grundrecht, dessen Beeinträchtigung sich nicht nachweisen lässt, ist schwer zu verteidigen. Deshalb ist der Forschungsdatenzugang nach Artikel 40 DSA so relevant. Er ist die Bedingung dafür, dass Sichtbarkeitsentzug überhaupt belegbar werden kann. In der Praxis sträuben sich die Plattformen aber noch, Forschenden und Regulierungsbehörden ausreichend Zugang zu bieten.

3. Plattformlogik verändert, wie berichtet wird.

Empfehlungssysteme belohnen, was Aufmerksamkeit schnell bindet. Zuspitzung und Konflikt haben darin einen strukturellen Vorteil gegenüber Einordnung und aufwendiger Recherche.

Wie weit das reicht, zeigt Algospeak. Redaktionen und Creator:innen verfremden Begriffe, kürzen sie ab oder umschreiben sie, weil sie fürchten, ein sensibles Wort könnte Moderationssysteme auslösen oder die Ausspielung drosseln. Bemerkenswert daran ist, dass niemand weiß, ob das überhaupt hilft. Das Risiko genügt, damit Sachverhalte nicht mehr beim Namen genannt werden. Dabei ist genau das eine Kernaufgabe von Journalismus.

Das hat keine Plattform angeordnet. Ein System aus Anreizen und intransparenten Sanktionen erzeugt den Anpassungsdruck von selbst. Damit ist das ein Eingriff in redaktionelle Unabhängigkeit.

4. Angebotsvielfalt ist nicht Sichtbarkeitsvielfalt.

Deutschland hat viele journalistische Angebote. Sichtbar ist davon nur ein kleiner Teil. Laut einer Untersuchung der Landesmedienanstalten von 2021 entfallen weit über 80 Prozent der bei Google angezeigten Schlagzeilen auf zehn bis fünfzehn Medienmarken.

Google kontrolliert dabei gleich mehrere Zugänge: rund 90 Prozent Marktanteil bei der Suche, dazu Google News und Discover, die auf jedem Android-Gerät vorinstalliert sind. KI-Übersichten verengen die Sichtbarkeit eines vielfältigen Angebots weiter. Sie nennen journalistische Quellen nur in einem Bruchteil der Antworten und bevorzugen dabei bekannte Marken. Die Independent Publishers Alliance und Corint Media haben deshalb in Brüssel Beschwerde eingelegt. Ihr Kernargument: Ein Opt-out aus der KI-Verwertung ist praktisch nicht möglich, weil es den Ausschluss aus der Suche bedeuten würde.

Die Folgen sind ungleich verteilt. Große Häuser kompensieren Sichtbarkeitsverluste über Abos, Apps und Newsletter. Manche gehen Deals mit OpenAI und anderen KI-Unternehmen ein und gewinnen darüber zusätzliche Sichtbarkeit, wie der Axel-Springer-Konzern mit Welt, Bild und weiteren Marken. Lokale, gemeinnützige und spezialisierte Medien haben dafür weder Budget noch Personal.

Medienvielfalt lässt sich deshalb nicht allein daran messen, wie viele journalistische Angebote existieren. Entscheidend ist auch, ob sie an den zentralen digitalen Zugangspunkten eine reale Chance haben, vom Publikum gefunden und wahrgenommen zu werden.

5. Wer angegriffen wird, berichtet anders.

Hass gegen Journalist:innen ist keine Begleiterscheinung der Plattformen, sondern Teil ihrer Kernlogik. Empfehlungssysteme belohnen, was schnell Reaktionen auslöst, und eine Kampagne gegen eine namentlich genannte Reporterin löst zuverlässiger Reaktionen aus als ihre Recherche. Der Angriff hat im System einen strukturellen Vorteil gegenüber der Arbeit, die er angreift.

Dazu kommt, dass sich Plattformbetreiber inzwischen selbst an Gewalt gegen Journalist:innen beteiligen: Wenn Elon Musk auf X einzelne Journalist:innen vor Millionen Follower:innen markiert, ist das keine Moderationsfrage mehr, sondern die publizistische Entscheidung eines Infrastrukturanbieters.

Auch hier treffen die Folgen Medienschaffende ungleich. Lokalredaktionen, Frauen und migrantische Journalist:innen tragen die Hauptlast. Wer nach jedem Text mit einer Welle des Hasses rechnen muss, wählt Themen möglicherweise anders aus, recherchiert seltener vor Ort und verzichtet darauf, in digitalen Inhalten mit dem eigenen Gesicht oder dem Namen zu sehen zu sein.

Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Plattformen, systemische Risiken für die Meinungs- und Medienfreiheit zu bewerten und zu mindern. Der Schutz von Journalist:innen gehört ausdrücklich in diese Risikobewertung, mit Schutzmaßnahmen wie belastbaren Eskalationswegen. In der Realität funktioniert das allerdings nicht besonders gut.

6. Offene Distribution als Frage digitaler Souveränität

Nahezu jeder Weg, auf dem journalistische Inhalte heute ihr Publikum erreichen, führt über Unternehmen aus einem einzigen Land, deren Eigentümer noch dazu offen politisch und demokratiefeindlich agieren. Diese Marktsituation führt immer mehr in eine Abhängigkeit.

Alternativen existieren. Offene Protokolle wie ActivityPub (Mastodon/Fediverse), AtProto (Bluesky/Eurosky), RSS, Newsletter, Mediatheken und eigene Apps sind Infrastrukturen redaktioneller Unabhängigkeit. Sie sind oft nur klein und haben teils weniger Features. Das wird auch so bleiben, solange sie nicht mit Nutzer:innen und Inhalten aufgewertet werden.

Deshalb sollte ein einfaches Prinzip in die Medienpolitik einziehen: Wer mit öffentlichen Mitteln kommuniziert, betreibt neben den kommerziellen Kanälen mindestens einen offenen Verbreitungsweg. ARD und ZDF investieren derzeit erhebliche Ressourcen in Reichweite, Community-Management und Content-Moderation auf Plattformen, deren Infrastruktur, Regeln und Empfehlungslogiken sie nicht kontrollieren.

Öffentlich-Rechtlich Rundfunk im Plattformzeitalter müsste daher auch bedeuten, sich von US-Plattformen unabhängig zu machen und offene, interoperablen Infrastrukturen zu fördern. Zarte Pflänzchen dieses Engagements gibt es schon in Konsortien wie dem Public Spaces Incubator. Mit der Initiative suchen das ZDF zusammen mit ausländischen öffentlich-rechtlichen Sendern nach Wegen, um Websites, Apps und andere sendereigene Plattformen besser für den öffentlichen Dialog nutzbar zu machen. Solche Ansätze gehören ausgebaut.

7. Pressefreiheit mit Digitalgesetzen durchsetzen.

Es existieren genug Regeln, um Pressefreiheit auf Plattformen zu schützen. Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet sehr große Plattformen, systemische Risiken für Medienpluralismus zu bewerten, und gibt der Forschung einen Anspruch auf Daten. Der Digital Markets Act (DMA) verbietet Gatekeepern, eigene Dienste zu bevorzugen, und verpflichtet sie zur Interoperabilität bei Messengerdiensten. Hier wurde seinerzeit leider versäumt, diese offenen Schnittstellen auch für soziale Netzwerke gesetzlich einzubauen, um mehr Wettbewerb und Souveränität für Nutzer:innen zu ermöglichen. Die laufende Überprüfung des DMA wäre eine Gelegenheit, das nachzuholen.

Die EU-Kommission müsste diese Regeln konsequent durchsetzen. Damit hat sie Ende 2025 zögerlich begonnen. Damals verhängte sie erstmals ein DSA-Bußgeld in Höhe von 120 Millionen Euro gegen X, unter anderem wegen des verweigerten Datenzugangs für Forschende. Im Juli 2026 sanktionierte sie Google nach dem DMA wegen Selbstbevorzugung in der Suche und verpflichtete den Konzern, Suchdaten mit konkurrierenden Diensten zu teilen. Bei AI Overviews und AI Mode muss Google allerdings (noch) nicht nachbessern. Also genau bei den Produkten, die den Verlagen gerade Sichtbarkeit und Websitezugriffe entziehen.

Auch gegen Meta und TikTok laufen Verfahren. Doch der politische Gegendruck ist stark. Die betroffenen Konzerne haben sich beim amtierenden US-Präsidenten Donald Trump unter einen Schutzschirm eingekauft und abgesichert. Die Trump-Regierung hat sich nur zu bereitwillig vor die US-Konzerne gestellt und den DSA als europäisches Zensurinstrument betitelt.

Ob europäisches Recht gegen sie durchgesetzt wird, ist damit eine Frage des politischen Willens und ausreichender Ressourcen. Die Bundesnetzagentur als deutscher Koordinator für digitale Dienste ist sowohl personell als auch technisch bis heute zu schwach ausgestattet, ebenso wie die für die großen Plattformen zuständige EU-Kommission.

Es braucht eine demokratisch kontrollierte Distributionsordnung

Viele journalistische Angebote sind Voraussetzung einer funktionierenden Demokratie. Doch ihre Sichtbarkeit hängt inzwischen an Infrastrukturen, die sich der öffentlichen Kontrolle entziehen. Wenn wenige Unternehmen darüber entscheiden, was viele Millionen Menschen sehen und empfohlen bekommen, ist eine neue Form von Medienmacht entstanden. Mit generativer KI wird sie sich weiter verdichten. Pressefreiheit im 21. Jahrhundert verlangt deshalb mehr als den Schutz von Redaktionen vor staatlichem Zugriff. Wir brauchen eine Distributionsordnung, die demokratisch kontrollierbar bleibt.